Gericht kippt 2,5-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen in NRW
« am: 21.11.2017, 13:18:35 »
Bei den Wahlen zu Kreistagen und Gemeinderäten in Nordrhein-Westfalen darf es keine 2,5-Prozent-Sperrklausel geben. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Münster entschieden. Mehrere kleine Parteien hatten gegen die Sperrklausel geklagt, die erst 2016 eingeführt wurde.