Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: beA-Abschlussgutachten - und viele offene Fragen
« am: 20.06.2018, 21:18:45 »
Die Bundesrechtanwaltskammer beweist Transparenz und veröffentlicht das Sicherheitsgutachten zum beA. Darin finden sich allerdings erhebliche Einwände.