Falls Du heute Morgen gesund und nicht krank aufgewacht bist, bist Du glücklicher als 1 Million Menschen, welche die nächste Woche nicht erleben werden.
Darf eine Mutter als Erbin auf den Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter zugreifen? Nein, hat das Berliner Kammergericht gesagt. Nun prüft der Bundesgerichtshof diesen Grundsatzstreit. Von Frank Bräutigam.