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Home > Welt-Ticker > EuGH-Anwalt: Leistungsschutzrecht darf nicht angewandt werden
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EuGH-Anwalt: Leistungsschutzrecht darf nicht angewandt werden
« am: 13.12.2018, 12:19:07 »
   

Die Bundesregierung hätte die EU vor dem Beschluss des "Google-Gesetzes" über das Vorhaben informieren müssen, meint Generalanwalt Gerard Hogan.



Quelle: http://www.heise.de
   

Stichworte: EuGH, Google, Leistungsschutzrecht, Medien, Presse, Pressefreiheit, Suchmaschinen
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