Wussten Sie, dass die Amazonen glaubten, dass beinlahme Männer die besseren Liebhaber seien und ihren männlichen Gefangenen deshalb beide Beine brachen?
Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia darf die Router seiner Kunden nutzen, um ein öffentlich zugängliches WLAN einzurichten. Das entschied der Bundesgerichtshof und urteilte gegen die Verbraucherzentrale NRW.