BGH: Unitymedia darf Router ohne Kunden-Zustimmung für WLAN-Hotspots nutzen
« am: 25.04.2019, 11:18:59 »
Es liege keine Belästigung vor, urteilte der Bundesgerichtshof, der WLAN-Betrieb werde nicht gestört. Eine Möglichkeit zum Widerspruch (Opt-out) reiche aus.