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Home > Welt-Ticker > Lärmpflicht für elektrifizierte Antriebe
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Lärmpflicht für elektrifizierte Antriebe
« am: 19.09.2019, 08:19:16 »
   

Klanglandschaften für die Stadt: Elektro- und einige Hybridautos unterliegen einer Geräuschpflicht, wenn sie nach dem 1. Juli 2019 zugelassen wurden.



Quelle: http://www.heise.de
   

Stichworte: Elektroautos, alternative Antriebe
Stichworte: Elektroautos  alternative Antriebe



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