„Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, daß er unersetzliche Exponate der Museumssammlungen zerschlagen hat, wie in der Vitrine ausgestellten Bilder, verglaste Gobelins, den Unterkiefer des Nachtwächters usw.”
Der wegen sexueller Nötigung verurteilte Ex-Präsident der Musikhochschule München muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts gegen Maurer. Von Gigi Deppe.