„Wie zu Protokoll gegeben, wurden die vier Jugendlichen in einem unbeleuchteten Gäßchen von einer unbekannten älteren Frau angehalten, die über ihre kleine Rente jammerte und um einen Betrag für alkoholische Getränke bat. Da die vier Jugendlichen den Betrag nicht aufbringen konnten, wurden sie von der Unbekannten angegriffen und brutal zusammengeschlagen. Nach der Frau wird gefahndet.”
Entscheidung des BGH: Yelp darf Bewertungen aussortieren
« am: 14.01.2020, 13:19:26 »
Bewertungsportale im Internet wie Yelp dürfen ihre Bewertungen mit einer automatisierten Software sortieren. Das hat der BGH entschieden und stützt sich dabei auf die Berufs- und Meinungsfreiheit. Von Klaus Hempel.