„Was, bitte sehr, veranlasst sie zu der Annahme, dass ein Schiff gegen den Wind und gegen die Strömung segeln könnte, wenn man nur ein Feuer unter Deck anzünde? Bitte entschuldigen sie mich. Ich habe keine Zeit, um mir so einen Unsinn anzuhören.”
Entscheidung des BGH: Yelp darf Bewertungen aussortieren
« am: 14.01.2020, 13:19:26 »
Bewertungsportale im Internet wie Yelp dürfen ihre Bewertungen mit einer automatisierten Software sortieren. Das hat der BGH entschieden und stützt sich dabei auf die Berufs- und Meinungsfreiheit. Von Klaus Hempel.