Übersicht Home   Forum Forum   Forum Bildergallerien
Hilfe  Hilfe  Suche
 Kalender  Kalender  Benutzerkarte  Karte
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Haben Sie Ihre Aktivierungs E-Mail übersehen?
*
Home > Welt-Ticker > Mann unterbricht Stuhlgang, weil er Smartphone im Wohnzimmer vergessen hat
Seiten: [1] nach unten
News: Mann unterbricht Stuhlgang, weil er Smartphone im Wohnzimmer vergessen hat  (Gelesen 350 mal) Drucken
 
Jetzt News einliefern
 
Weitere News:
IconOpenAIs für Cybersecurity verbessertes KI-Modell GPT-6 Cyber hält sich an Regeln
IconKI-Überwachung: Wie Claude die Arbeitsweise von Mitarbeitern durchleuchten will
IconRegisseur Fatih Akin: "Ich möchte an Geister glauben"
IconWie die FPÖ vom Erneuerbaren-Vorreiter zur Partei der Windkraftgegner wurde
IconDer Polarwirbel kollabiert so früh wie nie zuvor ' droht daher ein eisiger Winter?
IconDie unkontrollierbare Paketsteuer: Wie Chinas Internetriesen Österreich austricksen könnten
IconBundestag korrigiert Panne bei Tabaksteuererhöhung
IconKalifornien wandelt Todesstrafen in lebenslange Haftstrafen um
IconBrasilien: Gericht verbietet Meta die Nutzung von Medieninhalten für KI-Training
IconStandardrätsel E 11436
Mann unterbricht Stuhlgang, weil er Smartphone im Wohnzimmer vergessen hat
« am: 23.01.2021, 16:19:33 »
   

Frankfurt (Archiv) - Er hielt es ohne einfach nicht mehr aus. Michael Metz aus Frankfurt am Main musste heute seinen Stuhlgang schon nach wenigen Minuten unterbrechen, um sein zuvor vergessenes Smartphone aus dem Wohnzimmer zu holen. Anschließend setzte der 33-Jährige sein Geschäft fort.mehr...  



Quelle: http://feedproxy.google.com
   
     

Diese News stammt aus dem NewsParadies
 top
 IP: [ Gespeichert ]
 eingeliefert von: Der Postillion  Profil anzeigen    facebook  twitter  google+  
0 Mitglieder und 0 Gäste betrachten dieses Thema.
« vorheriges nächstes »
Drucken
Seiten: [1] nach oben  
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:    top

    Newsparadies | Impressum | Datenschutz | Powered by SMF 1.0.7.
© 2001-2005, Lewis Media. Alle Rechte vorbehalten.