Urteil: Unerlaubte E-Mail-Einsichtnahme durch Admin rechtfertigt Kündigung
« am: 07.09.2009, 16:04:07 »
Nach Ansicht das Landesarbeitsgerichts München ist die Einsichtnahme fremder E-Mails durch einen Systemadministrator ein schwerwiegender Verstoß gegen vertragliche Pflichten und damit ein Grund zur fristlosen Kündigung.