Bundestag beschließt neue Regeln für Verbot von Kinderehen
« am: 07.06.2024, 18:18:41 »
Kinderehen sind in Deutschland verboten. Im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen sind deshalb unwirksam. Damit die Betroffenen trotzdem abgesichert sind, hat der Bundestag Nachbesserungen beschlossen.