Feuerwerker haften nicht unbedingt für Brandschäden
« am: 18.09.2009, 18:03:57 »
Wer einen Feuerwerkskörper abschießt und einen Brand in einem Nachbargebäude verursacht, ist nicht sofort zu Schadensersatz verpflichtet. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Fall aus Baden-Württemberg. Bei einem Feuer auf einem Bauernhof an Neujahr war ein Schaden von 420.000 Euro entstanden.