Fluggesellschaften und Reiseunternehmen müssen künftig mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro rechnen, wenn Kunden durch undurchsichtige Angebote getäuscht werden. Neben dem Endpreis müssen auch Steuern, Flughafengebühren sowie die sonstigen Zuschläge und Entgelte gesondert ausgewiesen werden, beschloss der Bundesrat.