Finanzhof: DSGVO-Auskunftsrecht greift auch bei "unverhältnismäßigem Aufwand"
« am: 08.03.2025, 18:18:41 »
Ein Auskunftsersuchen gilt laut dem Bundesfinanzhof nicht bereits als exzessiv, wenn der Antragsteller sachlich unbeschränkte Angaben zu seinen Daten begehrt.