„(nach einer 1:3-Niederlage des BVS in Bielefeld) Einige haben von einem recht guten Spiel gesprochen. Da frage ich mich, ob ich zum Augen- oder zum Ohrenarzt muss.”
Urteil: Automatische Antwort-E-Mail kann rechtswidrig sein
« am: 13.03.2025, 20:18:44 »
Wer in einem Impressum eine E-Mail-Adresse angibt und auf Zuschriften dorthin nur per Auto-Reply antwortet, verstößt laut einem Gericht gegen Wettbewerbsregeln.