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Home > Welt-Ticker > Urteil: Automatische Antwort-E-Mail kann rechtswidrig sein
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Urteil: Automatische Antwort-E-Mail kann rechtswidrig sein
« am: 13.03.2025, 20:18:44 »
   

Wer in einem Impressum eine E-Mail-Adresse angibt und auf Zuschriften dorthin nur per Auto-Reply antwortet, verstößt laut einem Gericht gegen Wettbewerbsregeln.



Quelle: http://www.heise.de
   

Stichworte: E-Mail, Impressum, Netzpolitik, Urteil
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