„Wenn Marius P. morgens betrunken nach Hause kommt, so zieht er sich im Treppenhaus aus und gibt ähnliche Laute wie eine Kuckucksuhr von sich. Damit stört er die Ruhe und die richtige Uhrzeit im Haus.”
Gericht: Joyn darf Inhalte von ARD und ZDF nicht einbetten
« am: 30.05.2025, 18:18:32 »
Ein Münchner Gericht hat ARD und ZDF im Streit mit Joyn recht gegeben. Die zwei Sender klagten, weil ProSiebenSat.1 Inhalte aus ihren Mediatheken verlinkte.