Bonner Landgericht verurteilt Cum-Ex-Kronzeugen zu Bewährungsstrafe
« am: 03.06.2025, 15:18:37 »
Das Bonner Landgericht hat einen der zentralen Akteure beim Cum-Ex-Steuerbetrug verurteilt. Gegen den Kronzeugen Steck wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.