„Die Befragte ist trotz ihrer 88 Jahre sehr rege, wenn sie gleichzeitig auf dem Balkon sitzen, ein Buch lesen, eine Mütze für das Enkelkind stricken, die Vögel füttern und außerdem noch Gespräche vom Nachbarbalkon verfolgen kann, wo man sich abfällig über sie äußert.”
heise+ | So funktioniert Käuferschutz bei Bezahldiensten
« am: 23.01.2026, 09:17:58 »
Stimmt mit einer Onlinebestellung etwas nicht, bieten PayPal und andere Bezahldienste einen Käuferschutz. Die Voraussetzungen und der Verfahrensablauf erklärt.