Bundesdatenschutzbeauftragte kann Einsicht beim BND nicht einklagen
« am: 04.03.2026, 21:18:15 »
Das Bundesverwaltungsgericht weist eine Klage der BfDI ab. Sie kann die "Einsicht in Anordnungen des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes" nicht einklagen.