BGH-Urteil: Fitnessstudio muss einfache Online-Kündigung anbieten
« am: 16.07.2026, 18:18:45 »
Wer online seine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio kündigt, muss auf einer Seite landen, auf der es nur um die Kündigung geht - und nicht z.B. um Vertragspausen. Das BGH-Urteil lässt sich auch auf andere Online-Abos übertragen. Von A. Lagmöller.