„Der Hund des Beschuldigten zerriß unwiderruflich das Entlein. Sofortige Wiederbelebungsversuche mit Hilfe von Nesseln, Wasser, Schrot, Flügel- und Kopfmassage blieben erfolglos.”
BGH bestätigt Urteil wegen Kriegsverbrechen in Syrien
« am: 06.08.2026, 16:18:46 »
2020 fand vor dem Oberlandesgericht Koblenz weltweit der erste Strafprozess wegen syrischer Staatsfolter statt. Nun hat der Bundesgerichtshof ein weiteres Urteil wegen Kriegsverbrechen in Syrien bestätigt. Von Max Bauer.