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Home > Welt-Ticker > Verletzung beim "Teambuilding" gilt laut Höchstgericht als Dienstunfall
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News: Verletzung beim "Teambuilding" gilt laut Höchstgericht als Dienstunfall  (Gelesen 46 mal) Drucken
 
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Verletzung beim "Teambuilding" gilt laut Höchstgericht als Dienstunfall
« am: 24.10.2026, 10:18:12 »
   

<img style="float: right" src="https://i.ds.at/3OkqxA/rs:fill:150:0/plain/lido-images/2026/10/22/425b86a8-35fe-4bcb-b2f3-26c0116bda58.jpg">Ein Soldat stürzte beim jährlichen Eisstockturnier des Militärkommandos. Er hat Anspruch auf eine Versehrtenrente, bestätigte der Oberste Gerichtshof



Quelle: http://www.derstandard.at
   
     

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