Telekom wegen Wettbewerbsbehinderung bei Preselection verurteilt
« am: 09.08.2009, 22:33:23 »
Der Bundesgerichtshof hat die Praxis der Telekom, Telefonanschlüsse entgegen einem anderslautenden Auftrag des Kunden auf die Telekom als Netzbetreiber voreinzustellen, als wettbewerbswidrig bezeichnet.