Wussten Sie, dass 1964 ein US-Gericht einer Frau 50.000 Dollar Schmerzensgeld zusprach, die geklagt hatte, ein Unfall in einem öffentlichen Verkehrsmittel habe sie zur Nymphomanin gemacht?
Die US-Firma TechRadium hat den Kurznachrichtendienst wegen Verletzung dreier gewerblicher Schutzrechte auf Unterlassung und Schadensersatz in unbekannter Höhe verklagt.