„Die alarmierte Feuerwehr hat an Ort und Stelle festgestellt, daß es bei dem Feuer, daß bei einer Temperatur von 18 Grad C. verlief, zur vollkommenen Verbrennung des Schobers kam.”
Der österreichische Oberste Gerichtshof hat nach zähem Ringen entschieden, dass Service-Provider keine Kundendaten an die "Urheberrechtsindustrie" herausrücken müssen