„Es existiert ein Interesse an der generellen Rezession der Applikation relativ primitiver Methoden komplementär zur Favorisierung adäquater komplexer Algorithmen.”
Die US-Firma TechRadium hat den Kurznachrichtendienst wegen Verletzung dreier gewerblicher Schutzrechte auf Unterlassung und Schadensersatz in unbekannter Höhe verklagt.