Derzeit gibt es keine rechtliche Grundlage, nach der DiGA-Hersteller GesundheitsIDs nutzen dürfen. Bereits gelistete Apps auf Rezept soll das nicht betreffen. Quelle: https://www.heise.de/news/GesundheitsIDs-fuer-Digitale-Gesundheitsanwendungen-voruebergehend-unzulaessig-10296784.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag