Ein Münchner Gericht hat ARD und ZDF im Streit mit Joyn recht gegeben. Die zwei Sender klagten, weil ProSiebenSat.1 Inhalte aus ihren Mediatheken verlinkte. Quelle: https://www.heise.de/news/Raubritter-Urteil-Joyn-darf-Inhalte-von-ARD-und-ZDF-nicht-einfach-einbetten-10420916.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag