Berufseinbrecher T. aus Komm versteht die Welt nichtmehr!!! Nachdem er der Aufforderung eines großen Telekommunikationsunternehmens folge leistete: "Steigen Sie ein..in Ihrem T-Punkt"...mußte er sich nun vor Gericht verantworten. Auf seinen Einwand hin, das es ja wohl nur Recht und Billig wäre,der Aufforderung nachzukommen, erwähnte der vorsitzende Richter A.B.Zocke,daß Recht und Gesetzt 2 verschiedene Füße wären;was den Angeklagten dazu veranlasste;sehr betroffen auf seine Schuhe zu sehen.
Darauf hin brach ein Tumult unter der Zuhörerschaft (die größtenteils aus "abgesanden" der konkurierenden Unternehmen bestand) aus.
Die durch Handy informierten Sicherheitskräfte,sorgten darauf durch Überlastung aller Netze dafür,das im Nullkommanix Ruhe eintrat...
Darauf hin beantragte der Verteitiger,eine Beschlagnahmung des Handys,um sogleich einen Befangenheitsantrag zu stellen,da der Richter oben genannten Anbieter benutzte.  In nur wenigen Minuten wurde die Verhandlung auf den St. Nimmerleinstag verschoben,und der Angeklagte konnte (nach Einzug seiner Schuhe) den Gerichtssaal auf freiem Fuß verlassen,wo sich sofort eine Delegation der "freischaffenden Schuhverkäufer" auf ihn stürzte.”
Lovaparade-Massaker: Sauerland klagt gegen die Wahrheit - Duisburger Klüngel
« am: 18.08.2010, 12:36:55 »
Mit dem Urheberrecht gegen die Veröffentlichung offizieller Dokumente.
Nach wie vor weigert sich Duisburgs OB Sauerland standhaft, die Verantwortung für den Tod von 21 Menschen beim diesjährigen Versuch einer Loveparade zu übernehmen und zurückzutreten. Statt dessen versucht er, öffentliche Dokumente aus der Öffentlichkeit zu halten.
Leidtragender ist der Blog Xtranews, dem Sauerland per einstweiliger Verfügung die Veröffentlichung untersagen hat lassen. Inzwischen sind die 43 Dokumente, die als anlagen zu einem Zwischenbericht im Falle Loveparade dienen aber an anderen Stellen im Netz aufgetaucht.
"Ein Twitterer mit dem Namen DJVBB-Brandenburg hat uns und anderen Blogs, unter anderem Netzpolitik, gerade den Rapidshare-Link geschickt, unter dem die Unterlagen zu bekommen sind." Schreibt Ruhrbarone. Es ist davon auszugehen, das Sauerland mit dieser Maßnahme Zeit schinden will, "Frühere Urteile zeigen aber eindeutig, dass für Unterlagen von Behörden kein Urheberrechtsschutz gilt" , so DJVBB-Sprecher Klaus Minhardt.