Berufseinbrecher T. aus Komm versteht die Welt nichtmehr!!! Nachdem er der Aufforderung eines großen Telekommunikationsunternehmens folge leistete: "Steigen Sie ein..in Ihrem T-Punkt"...mußte er sich nun vor Gericht verantworten. Auf seinen Einwand hin, das es ja wohl nur Recht und Billig wäre,der Aufforderung nachzukommen, erwähnte der vorsitzende Richter A.B.Zocke,daß Recht und Gesetzt 2 verschiedene Füße wären;was den Angeklagten dazu veranlasste;sehr betroffen auf seine Schuhe zu sehen.
Darauf hin brach ein Tumult unter der Zuhörerschaft (die größtenteils aus "abgesanden" der konkurierenden Unternehmen bestand) aus.
Die durch Handy informierten Sicherheitskräfte,sorgten darauf durch Überlastung aller Netze dafür,das im Nullkommanix Ruhe eintrat...
Darauf hin beantragte der Verteitiger,eine Beschlagnahmung des Handys,um sogleich einen Befangenheitsantrag zu stellen,da der Richter oben genannten Anbieter benutzte.  In nur wenigen Minuten wurde die Verhandlung auf den St. Nimmerleinstag verschoben,und der Angeklagte konnte (nach Einzug seiner Schuhe) den Gerichtssaal auf freiem Fuß verlassen,wo sich sofort eine Delegation der "freischaffenden Schuhverkäufer" auf ihn stürzte.”
Verurteilt wegen Kinderpornos - Lehrer oder Polizisten dürfen sie bleiben
« am: 20.08.2010, 08:08:10 »
Nur weil sie sich Kinderpornos herunter luden und dabei erwischt wurden müssen sie nicht zwangsläufig ihren Job räumen.
Das entschied nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf Betreiben eines Lehrers und eines Zollinspektors, die sich im Internet Kinderpornos herunter geladen hatten, dafür zu Geldstrafen verurteilt und anschliessend gekündigt wurden.
Das Gericht erkannte den privaten Besitz der Pornos zwar als "außerdienstliches Vergehen". Dieses müsse aber nicht zwangsläufig als disziplinarische Reaktion eine Entfernung aus dem Dienst nach sich ziehen. Statt dessen könnten beispielsweise die Bezüge gekürzt werden. Vor allem seinen Beamte in ihrem Privatleben nicht anders zu behandeln wie andere Bürger.