Berufseinbrecher T. aus Komm versteht die Welt nichtmehr!!! Nachdem er der Aufforderung eines großen Telekommunikationsunternehmens folge leistete: "Steigen Sie ein..in Ihrem T-Punkt"...mußte er sich nun vor Gericht verantworten. Auf seinen Einwand hin, das es ja wohl nur Recht und Billig wäre,der Aufforderung nachzukommen, erwähnte der vorsitzende Richter A.B.Zocke,daß Recht und Gesetzt 2 verschiedene Füße wären;was den Angeklagten dazu veranlasste;sehr betroffen auf seine Schuhe zu sehen.
Darauf hin brach ein Tumult unter der Zuhörerschaft (die größtenteils aus "abgesanden" der konkurierenden Unternehmen bestand) aus.
Die durch Handy informierten Sicherheitskräfte,sorgten darauf durch Überlastung aller Netze dafür,das im Nullkommanix Ruhe eintrat...
Darauf hin beantragte der Verteitiger,eine Beschlagnahmung des Handys,um sogleich einen Befangenheitsantrag zu stellen,da der Richter oben genannten Anbieter benutzte.  In nur wenigen Minuten wurde die Verhandlung auf den St. Nimmerleinstag verschoben,und der Angeklagte konnte (nach Einzug seiner Schuhe) den Gerichtssaal auf freiem Fuß verlassen,wo sich sofort eine Delegation der "freischaffenden Schuhverkäufer" auf ihn stürzte.”
Bluttat von Lörrach - Polizei ratlos - keine Killerspiele gefunden
« am: 23.09.2010, 04:06:30 »
Diese Art von Amoklauf - oder geplanter Tötung - ist neue für die Polizei.
Die Täterin hatte keine Killerspiele, war 41 Jahre alt und damit aus dem Alter für Killerspiele raus. Sie hatte einen gut bezahlten Job und sie war eine Frau.
Da somit alle bekannten Klischees in solchen Fällen ausfallen sind die Behörden ob der Motive für den Tod von vier Menschen vollkommen Ratlos. Daher entschloss sich die Polizei nun, Verwandte und Bekannte der verblichenen Ex-Familie zu befragen. Ob dabei aber etwas brauchbares zu Tage gefördert wird bleibt fraglich. "Letzte Gewissheit, was die Frau zu dieser Tat bewegt hat, werden wir wohl nie bekommen", so ein Polizeisprecher.