Bundesverfassungsgericht schränkt Einsatz von "Staatstrojaner" ein
« am: 07.08.2025, 12:18:49 »
Seit 2017 dürfen Ermittler Handys und Computer von Verdächtigen mit Spähsoftware infiltrieren. Dagegen gab es mehrere Verfassungsbeschwerden - jetzt schränkt das Bundesverfassungsgericht die Befugnisse zur Überwachung ein.