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Home > Welt-Ticker > Oberlandesgericht: Vorsicht bei Werbung mit Superlativen für Software
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News: Oberlandesgericht: Vorsicht bei Werbung mit Superlativen für Software  (Gelesen 21 mal) Drucken
 
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Oberlandesgericht: Vorsicht bei Werbung mit Superlativen für Software
« am: 07.09.2025, 19:17:44 »
   

Ein Software-Anbieter darf nicht damit werben, "das einfachste und effizienteste Lernmanagement-System" zu vertreiben. Ein Konkurrent konnte das durchsetzen.



Quelle: http://www.heise.de
   

Stichworte: IT, Oberlandesgericht, Recht, Software, Werbebranche, Wirtschaft
Stichworte: IT  Oberlandesgericht  Recht  Software  Werbebranche  Wirtschaft



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