Elf Jahren und neun Monate, so lautet die Strafe für die Eltern der kleinen Lea-Sophie.
Das Landgericht zu Schwerin sah in der Vernachlässigung, die beide dem Kind angetan hatten Mord. Im November 2007 war das Mädchen an Hunger und Durst gestorben. Lea-Sophie wurde fünf Jahre alt.
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Interessant das sie das überhaupt als Mord durchbekommen haben... Normal gibts für Mord zwischen 10-15 Jahre, und ich glaube man kann nicht früher wegen guter Führung entlassen werden...aber ganz genau weiß ich das auch nicht...
hmmm... dann müssten aber mildernde Umstände dazu gekommen sein. Und solange keine Sicherungsverwahrung dagegen spricht kannst man immer wegen guter Führung frühzeitig entlassen werden
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LuckyStrike
« Antwort #4 am: 17.07.2008, 00:00:03 »
Oh hoffentlich nicht... Sowas ist einfach unverantwortlich