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« Antwort #3 am: 16.01.2010, 15:37:26 » |
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Bei solchen Menschen sollte auch nachträglich noch Sicherungsverwahrung verhängt werden. Her mit der Gesetzesänderung
Selbst wenn man dieses Gesetz jetzt entwerfen würde, wäre es schizophren. Es ist Rechtsgrundlage in Deutschland
dass Gesetze nicht rückwirkend angewendet werden dürfen.