Berufseinbrecher T. aus Komm versteht die Welt nichtmehr!!! Nachdem er der Aufforderung eines großen Telekommunikationsunternehmens folge leistete: "Steigen Sie ein..in Ihrem T-Punkt"...mußte er sich nun vor Gericht verantworten. Auf seinen Einwand hin, das es ja wohl nur Recht und Billig wäre,der Aufforderung nachzukommen, erwähnte der vorsitzende Richter A.B.Zocke,daß Recht und Gesetzt 2 verschiedene Füße wären;was den Angeklagten dazu veranlasste;sehr betroffen auf seine Schuhe zu sehen.
Darauf hin brach ein Tumult unter der Zuhörerschaft (die größtenteils aus "abgesanden" der konkurierenden Unternehmen bestand) aus.
Die durch Handy informierten Sicherheitskräfte,sorgten darauf durch Überlastung aller Netze dafür,das im Nullkommanix Ruhe eintrat...
Darauf hin beantragte der Verteitiger,eine Beschlagnahmung des Handys,um sogleich einen Befangenheitsantrag zu stellen,da der Richter oben genannten Anbieter benutzte.  In nur wenigen Minuten wurde die Verhandlung auf den St. Nimmerleinstag verschoben,und der Angeklagte konnte (nach Einzug seiner Schuhe) den Gerichtssaal auf freiem Fuß verlassen,wo sich sofort eine Delegation der "freischaffenden Schuhverkäufer" auf ihn stürzte.”
Inzest-Täter hält eigene Tochter monatelang als Sex-Sklavin
« am: 06.07.2009, 12:08:12 »
18 Jahre war das Mädchen aus Heidelberg, welches im Internet nach ihrem leiblichen Vater gesucht hatte.
Diesen gefunden reiste sie frohen Mutes im Februar ins südafrikansiche Kapstadt. Doch dort begann erst der Schrecken. Der 53-jährige Vater wurde zuerst zudringlich und - als seine Tochter dies ablehnte - gewalttätig. Er zückte ein Messe rund zwang das Kind monatlelang, ihm als Sex-Sklavin zu dienen.
Medienberichten zuvolge konnte sich die Heidelbergerin befreien und die Polizei verständigen. Dem Vater droht nun ein Verfahren wegen Inzest und Vergewaltigung.
na, da werden die nicht leiblichen Eltern schon gewusst haben warum sie der Kleinenm erst mit 18 was vom leiblichen Vater erzählt haben
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Gast
« Antwort #2 am: 06.07.2009, 12:57:23 »
was lernen wir daraus: leibliche Väter sind gerfährlich für alle 18jährigen Mädchen / Frauen.
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spezi
« Antwort #3 am: 06.07.2009, 13:00:58 »
Sonst denkt man immmer an ein Happy-End bei sowas... Imho ist Bild irgendwie ein bisschen unpassend...
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Gast
« Antwort #4 am: 07.07.2009, 13:47:59 »
gehts der Frau jetzt eigentlich wieder gut???
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ploplop
« Antwort #5 am: 08.07.2009, 09:54:21 »
Hätte sie doch bloß nicht nach ihrem leiblichen Vater gesucht. Das arme Mädchen:))
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Gast
« Antwort #6 am: 08.07.2009, 12:00:06 »
soll das ein lachender Smiley darstellen???
naja, man kanns halt vorher nich wissen. Sie hätte sich sicher sonst gefragt: "Wie wär mein Leben abgelaufen, wenn ich nach meinem leiblichen Vater gesucht hätte???"