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Home > Specials > Feuilleton > Massengentest vs. Unschuldsvermutung
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Beitrag: Massengentest vs. Unschuldsvermutung  (Gelesen 26324 mal) Drucken
 
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Massengentest vs. Unschuldsvermutung
« am: 02.08.2006, 17:46:42 »
aus netreaper's blog:

Zitat
“Kriminalbeamte kritisieren Äußerungen des Bundesdatenschützers zu Massen-Gentests”
Wenn ich sowas hier (http://www.heise.de/newsticker/meldung/76224) lesen muss, dann kriege ich persönlich echt Hörner. Im Fall einer Vergewaltigung sollen 80.000 Leute zum Massengentest, es sind 79.999 Unschuldige dabei, vielleicht sogar mehr. Sind ja bloß 99,99875% garantierter Unschuldige. Unschuldsvermutung am Arsch, Schuldvermutung juchee.

...

Was lernt der gemeine Vergewaltiger daraus? Ermorden das Opfer. Und verbrennen.

Sollen ja keine Spuren zurückbleiben, wenn bald jeder getestet wird.
Und es kann ja auch sein, dass Papa oder Brüderchen zum Test
freiwillig geht, das ist schlecht für den Vergewaltiger-Normalo. Also
will das Opfer gleich umgebracht werden. Und verbrannt, damit keine
Samenstfäden überbleiben.

Wie ging das noch bei Rammstein?

Willst du dich von etwas trennen
Dann musst du es verbrennen
Willst du es nie wieder sehen
Lass es schwimmen in Benzin

Recht so. Dann hat diese feine Methode noch weitere Vorteile, auch
für das Opfer: es muß nicht den Rest des Lebens mit der entsetzlichen
Qual vegetieren, vergewaltigt worden zu sein.
Massengentest machts möglich.

Also liebe mitlesenden Vergewaltiger:
es gibt viele effektive Möglichkeiten, eine Leiche rückstandsfrei
loszuwerden. Mörder zu sei ist immer noch besser, als wegen
Vergewaltigung im Knast zu schmoren.

Quelle: http://www.netreaper.net/2006/08/01/massengentest-vs-unschuldsvermutung/

Stichworte: Massengentest, Unschuld, Gentest, Justiz
Stichworte: Massengentest  Unschuld  Gentest  Justiz


Dieser Beitrag stammt aus dem NewsParadies
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Patric
Gast
« Antwort #1 am: 02.08.2006, 17:52:59 »
Ärgerliche Sache, aber man sollte nicht vergessen das solche Täter meist aus Trieb handeln. Heisst das sie es unüberlegt tun und erst nicht auf solche Gedanken kommen das Opfer zu verbrennen. Es gibt aber auch Fälle wo die Opfer überleben und es dann angebracht ist solche Tests durchzuführen.

In Deutschland gilt immer noch der Grundsatz das jemand erst dann schuldig ist wenn seine Schuld bewiesen ist, imho sind Leute die zum Test müssen grundsätzlich unschuldig. Ich würde zu solchen Tests ohne ein mieses Gefühl hingehen, denn durch die eigene Teilnahme wird der Täterkreis eingeschränkt und das kann dem Opfer nur zugute kommen.
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hell

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« Antwort #2 am: 02.08.2006, 20:31:42 »
naja, immerhin gibts auch noch sowas wie einen Freiheitsgrundsatz. Und daß Menschen ohne jeglichen konkreten Grund (denn, wenn es einen konkret Verdächtigen gäbe müsste man ja nur den testen) zu etwas gezwungen werden spricht erst einmal dagegen.

Wie werden diese Menschen denn für die verlorene Zeit etc. entschädigt?
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derMarcel
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« Antwort #3 am: 02.08.2006, 21:10:04 »
Ich sehe diese ganze Gentesterei & Datenspeicherungs-Geschichten mit gemischten Gefühlen.
Einerseits hab ich natürlich nichts zu verbergen und freue mich, wenn Straftäter schnell überführt werden - logisch. Andererseits, wer sagt mit, dass da nicht Massen an Daten über mich gespeichert werden? Ich kann zwar nicht genau sagen, wo mein Problem darin liegt, dass der Staat womöglich Gentests, Biometrische Daten & sonstiges über mich speichert (schließlich habe ich nicht vor ernsthaft kriminell zu werden), aber wir haben schließlich alle 1984 von George Orwell gelesen (oder zumindest davon gehört)...

Also eine Medallie mit zwei Seiten, bei der derzeit meine Angst vor Mißbrauch überwiegt... Ich würde, bei allem Verständniss für die Opfer, nich freiwillig zu einem Gentest gehen. Auch wenn es unpopulär sein mag.
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Patric
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« Antwort #4 am: 03.08.2006, 03:00:51 »
Das fleissig Daten gespeichert werden ist nicht erst seit gestern so. Mal abwarten bis die RFID Geschichte losgeht. Dann hat jede Ware in einem Supermarkt einen Chip drin und man muß sich nicht mehr an der Kasse anstellen. Wagen durch den Scanner und die Moneten werden automatisch abgebucht. Da kann man auch Profile erstellen, vom Feinsten sogar.

Mails die man verschickt werden ebenfalls nach Schlagwörtern gescannt (das Project Carnivore und Omnivore in den USA sind da das beste Beispiel), das Surfverhalten wird mit aufgezeichnet etc.

Man hinterlässt täglich etliche Spuren, da macht dieser Gentestkram den Braten auch nicht mehr fett. Außerdem dürfen die Daten, welche bei einem Massentest anfallen, icht gespeichert werden und die Proben müssen vernichtet werden. Mehr gibt es bei Wikipedia unter DNA-Reihenuntersuchung

@ hell,
 Und wenn man mal genau überlegt wieviel Zeit man im Leben so verplempert, dann ist auf die Stunde oder wie lange man da ist auch gepfiffen.
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hell

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« Antwort #5 am: 03.08.2006, 08:54:31 »
naja, wenn ich bei Gericht als Zeuge aussagen muß werde ich entschädigt. Wenn ich zum Militär eingezogen werder, werde ich entschädigt... Nur bei sowas nicht
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Patric
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« Antwort #6 am: 03.08.2006, 12:30:04 »
Naja, die zeitliche Verpflichtung von Gentest und Wehrpflicht gleichzusetzen halte ich für ungleich. Wie erwähnt ist ein Gentest keine Pflicht, d.h. das man da aus freien Stücken hingeht. Wer aber nicht zum Test hingeht bei dem besteht ein Anfangsverdacht worauf eine richterliche Anordnung folgen kann.

Wenn Dich die Polizei bei einer Verkehrskontrolle anhält und du evtl auch noch pusten musst, fragst Du dann auch nach einer Entschädigung? Augenzwinkern Manchen Dingen muss man sich nunmal unterordnen.
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hell

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« Antwort #7 am: 03.08.2006, 14:33:21 »
Naja, die zeitliche Verpflichtung von Gentest und Wehrpflicht gleichzusetzen halte ich für ungleich. Wie erwähnt ist ein Gentest keine Pflicht, d.h. das man da aus freien Stücken hingeht. Wer aber nicht zum Test hingeht bei dem besteht ein Anfangsverdacht worauf eine richterliche Anordnung folgen kann.

Wenn Dich die Polizei bei einer Verkehrskontrolle anhält und du evtl auch noch pusten musst, fragst Du dann auch nach einer Entschädigung? Augenzwinkern Manchen Dingen muss man sich nunmal unterordnen.
Natürlich hat auch die Polizei Schadensersatz zu leisten wenn sie bei einer solchen gelegenheit einen Schaden verursacht.
Und ein gentest auf richterliche Anordnung wird auch nicht entschädigt.
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Patric
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« Antwort #8 am: 03.08.2006, 14:54:37 »
Wie soll die Polizei bei einer üblichen Kontrolle nen Schaden verursachen? Beim Gentest wird ja auch kein Schaden in dem Sinne verursacht.
Und warum sollte man aufgrund einer richterlichen Anweisung entschädigt werden? Das ist sein Job und man hat sich in diesem Land eben der Judikative unterzuordnen, sonst würde hier ja jeder machen was er will. Augenzwinkern Wenn man sich einer Anordnung entzieht dann ist man zurecht straffällig geworden, das hat dann nix mehr mit Entschädigung oder "keine Lust" zu tun. Man sollte froh sein das es bei uns noch Recht und Ordnung gibt, man sollte mal in Länder gucken wo das Rechtssystem überhaupt nicht funktioniert.
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Patric
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« Antwort #9 am: 03.08.2006, 15:02:48 »
Da ich meine Beiträge nicht editieren kann muss ich mal meine Meinung zum ersten Posting loswerden:

Der Blog-Artikel setzt sich nicht mit beiden Sichtweisen auseinander, sondern erweckt den Eindruck als wolle der Autor durch Populismus glänzen. Denn hätte er sich genauer informiert, dann wäre ihm aufgefallen das keine Profile erstellt werden (dürfen). Das Vergewaltiger nun auf die Idee kommen ihre Opfer zu verbrennen nur weil Massengentests möglich sind halte ich für absoluten Humbug. Wenn sie ihr Opfer töten wollen um Spuren zu verwischen dann machen die das auch. Ein Massengentest hat aber den Vorteil das ein Täter sehr schnell und sicher eingekreist werden kann. Er sollte mal mit Eltern von sexuell belästigten Kindern reden oder von vergewaltigten Frauen ob die nicht auch so denken wie er. Wie gesagt, reiner Populismus. My2cents...
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« Antwort #10 am: 03.08.2006, 15:31:00 »
so, zunächst mal solltest Du nun Deine Beträge auch hier editieren können. Sorry 4 that.

Wenn ein Richter einen Unschuldigen Verurteilt hat dieser Anspruch auf Schadensersatz, also warum soll es dabei Sonderregelungen geben? Nur weil massenweise in die Rechte Einzelner eingegriffen wird und man den entstandenen Schaden nicht tragen will?

Zudem: Nicht jeder Sexualstraftäter ist auch gleich ein Mörder. Bedarf es aber eines Mordes um die Chance nicht erwischt zu werden zu erhöhen, so handelt es sich - so zynisch das klingt - um ein Mordmotiv. Darauf zielt der Eingangsartikel ab.
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« Antwort #11 am: 03.08.2006, 16:04:40 »
Jo, funktioniert wieder. Danke.

Da gebe ich Dir Recht das ein Unschuldiger Anspruch auf Schadensersatz hat sofern der Fehler beim Staat liegt. Sitzt jemand unberechtigterweise in Haft weil er schuldig gesprochen wurde, dann hat das Rechtssystem nicht funktioniert und da bin ich der Meinung steht ihm Schadensersatz zu da ihm ja ein Schaden zugefügt wurde.

Nur sollte man bei Massengentests zwischen Rechte und Pflichten unterscheiden, denn genau da ist der Knackpunkt des Artikels. Wenn man zu einem Test beordert wird dann heisst das nicht automatisch das man erstmal für schuldig erklärt wird um durch den Test seine Unschuld zu beweisen (bzw zur Anwesenheit). Geht jemand dort nicht hin, dann steht er unter Verdacht, ist aber immer noch unschuldig. Ist imho ein Unterschied.
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« Antwort #12 am: 03.08.2006, 17:34:17 »
er gilt zwar immernoch als unschuldig, aber ihm wird dennoch ein Schaden zugefügt (Verdienstausfall, Anreise etc.).

Und so blöd das klingen mag: Wird jemand unschuldig verurteilt, so ist das zwar unrecht, aber dennoch rechtmäßig und berechtigt (bzw. berechtigterweise).
Also nur weil etwas rechtens ist verliert niemand den Anspruch auf Schadensersatz.
Und was rechtens ist, ist noch lange nicht richtig.
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« Antwort #13 am: 03.08.2006, 18:05:22 »
Wo entsteht denn ein Schaden für eine Person die freiwillig an einem Test teilnimmt? Gar keiner, also kann doch keiner Ansprüche stellen. Und wenn jemand zu solch einem Test "gezwungen" wird weil er unter Verdacht steht, dann bekommt er sehr wohl einen Verdienstausgleich etc, da man in diesem Punkt Ansprüche geltend machen kann.

Wenn jemand unschuldig hinter schwedischen Gardinen sitzt, dann wird das Urteil wohl rechtmäßig sein, sonst wäre er wohl nicht da. Aber man bekommt eine Entschädigung (Stichwort Justizirrtum).

Mal etwas aus der Wiki:
"Ob und in welchem Umfange Schäden auszugleichen sind, hängt von der Natur ihrer Entstehung ab. Generell gilt aber, dass der Staat einem Bürger einen (wirtschaftlichen) Nachteil nur zumuten darf, wenn eine entsprechende Entschädigung vorgesehen ist."

Klingt für mich also danach, das im Falle eines Test-"Zwangs" der geschädigten Person ein Ausgleich zusteht. Und selbst in diesem Fall ist niemand noch lange nicht schuldig (und damit der reisserische Blogartikel schon entkräftet).

Deinem Ausdruck "rechtens" entnehme ich mal das du damit das juristische Recht meinst. Sagt doch keiner das im Falle eines rechtskräftigen Fehlurteils das Anrecht auf Schadensersatz verwehrt wird. Sicher steht denen, wie schon erwähnt, ein Ausgleich zu.

Aber ich sehe schon, macht wenig Sinn weiter darüber zu diskutieren. Wir drehen uns eh nur im Kreis. Dem Artikel oben kann ich nur ein müdes Lächeln abgewinnen, ist mir zu subjektiv.

Mich würden auch mal andere Meinungen zum o.g. Artikel interessieren.
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amb
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« Antwort #14 am: 12.03.2018, 13:09:24 »
Das einzige, was ich bei einem Gentest sicher stellen würde, ist, daß ich kein Organspender bin. Weil einen Gentest mit zu machen ist kein Problem, da reicht es ja, wenn man den Prüfer anspuckt etc.

Aber wenn man in einer Gendatenbank der richtige Spender für einen Mammonanbeter sein kann, würde es durchaus möglich werden können, daß man einen Unfall hat, der ein entsprechendes Organ nicht verletzt.

Die Arguentation mit der Schuldzuweisung ist völlig für die Katze, weil das ist einfach Rücksichtslosigkeit gegenüber den Opfern. Wer nichts getan hat kann ohne weiteres seine Untersuchung mit machen. OK ein wirklich gewiefter Gauner könnte falsche Spuren hinterlassen, weil damit könnte dann ja die Serie und die Suche nach seinen Verfehlungen beendet werden.

Denn es wird wohl keiner auf die Idee kommen daß die Spuren nur gelegt wurden. Dazu reicht das menschliche Hirn bei DNS/DNA Proben nicht. Die kommen nicht mal dahinter, wenn die Probestäbchen in der Herstellung schon Präkontaminiert werden und suchen Monatelang dann Zusammenhänge, die es gar nicht gibt oder aber diese gab es und sie wurden damit abgelenkt, weil dann würden wiederum die anderen Toten beim NSU Fall erklärbar.

Ist immer so eine Sache. Wenn ich so eine Probe abgebe, dann muß entweder klar sein, daß man Genetisch belastet ist oder man darf kein Spender sein und das muß bekannt sein. Sonst gefährdet man sein Leben. Alles andere - sich da mit Unschuld etc. zu beschäftigen halte ich für falsch, weil wenn man das auffinden eines Verbrechers behindert, dann macht man sich praktisch mit Schuldig an den Verbrechen in seiner Zukunft. Man gibt die Probe ja der Unbedenklichkeit wegen ab.
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