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Nacktwandern in Ausserhoden beschäftigt Instanzen
« am: 28.05.2010, 07:04:37 » |
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Im vergangen herbst war es, dass Passanten einen Nacktwanderer auf dem Weg zum schweizer Nieschberg anzeigten. Herisau als zuständige Stelle verhängte auch gleich ein Bussgeld von 100 Franken. Doch obwohl ein solcher Fall von "grob unanständigen Benehmens" im benachbarten Innerhoden doppelt zu teuer kommt, erhob der Wanderer Einspruch, sodass sich heute das Kantonsgericht mit dem Fall beschäftigen muss.
Gleich wie dieses entscheidet, beide Seiten haben bereits angekündigt, bei ungünstigem Urteil in die Berufung zu gehen. | | |
Offenbar hatte der Wanderer übersehen, dass er unbekleidet am christlichen Rehabilitationszentrum "Best Hope". Vorbeigewandert war. Und obwohl er sich mehr als 60m Distanz gegönnt hatte, schlichen ihm offenbar Zeuginnen aus dem Zentrum nach, fanden ihn aber erst, als er wieder bekleidet war. In Ausserhoden, wozu der Nieschberg gehört ist das unbekleidete Wandern nicht generell verboten, wird aber als "öffentliches und grobes Verletzen von Sitte und Anstand" öffentlich verfolgt.
Stichworte: Nacktwandern, Nackt, Hoden, Sau, Schweiz
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Quelle: http://www.nzz.ch
Bildquelle: http://www.20min.ch
Diese News stammt aus dem NewsParadies