„Auf die erstattete Anzeige hin wurde der Hauptwachtmeister mit der Untersuchung der Unfallstelle beauftragt. Er stellte fest, daß die Baugrube zwar nicht beleuchtet, jedoch mit einer Warntafel "Vorsicht, Gefahr!" beschildert war. Die gut sichtbar angebrachte Tafel konnte man auch bei Dämmerung aus einer Entfernung von ca. 60cm sehen. Natürlich mußte der Lesende aufpassen, daß er nicht hinfiel.”
Nach fast zwei Jahren hat ein Gericht in der Türkei den Ülzener für schuldig befunden, die damals 13-jährige Charlotte missbraucht zu haben.
Das Urteil lautet auf zwei Jahre, zwei Monate und 20 Tage auf Bewährung. 2007 soll der Berufsschüler an dem englischen Mädchen sexuelle Handlungen durchgeführt haben. Dies bestreitet er.
Marco hatte 247 Tage in türkische Haft verbracht. Seine Anwälte hatten auf Freispruch plädiert. Es steht zu vermuten, dass das gesprochene Urteil vor allem Ansprüche Marcos gegen den türkischen Staat abwehren soll. Daher haben seine Anwälte bereits jetzt Revision angekündigt.
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Wäre er jetzt ausgeliefert worden falls die Strafe nicht auf Bewährung ginge? Oder ist man in Deutschland vor der Türkei in einem "nich_EU" Staat sicher? Oder haben wir ein Auslieferungsabkommen ...?