„Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, daß er unersetzliche Exponate der Museumssammlungen zerschlagen hat, wie in der Vitrine ausgestellten Bilder, verglaste Gobelins, den Unterkiefer des Nachtwächters usw.”
BGH bestätigt Urteil wegen Kriegsverbrechen in Syrien
« am: 06.08.2026, 16:18:46 »
2020 fand vor dem Oberlandesgericht Koblenz weltweit der erste Strafprozess wegen syrischer Staatsfolter statt. Nun hat der Bundesgerichtshof ein weiteres Urteil wegen Kriegsverbrechen in Syrien bestätigt. Von Max Bauer.