Seiten: [1]
|
|
|
News: Nackter Mann auf der Autobahn (Gelesen 8699 mal) |
Drucken |
|
|
|
Nackter Mann auf der Autobahn
« am: 08.03.2008, 00:16:55 » |
|
Die Polizei im Rheinland hatte neulich einen ungewöhnlichen Polizeieinsatz einstecken müssen. Ein LKW-Fahrer hatte die Beamten alarmiert, nachdem er einen Mann nackt am Steuer auf der Autobahn 1 in Richtung Köln gesehen habe. Durch eine Fahndung fanden Polizeibeamte, den 35-jährigen unbekleideten Mann auf einem Rastplatz wieder. Zuvor war er unbekleidet mit seinem Auto, über die Autobahn gefahren und schaltete noch für die anderen Autofahrer die Innenbeleuchtung des Wagens ein. Das berichtete die Polizei. Quelle: http://de.news.yahoo.comStichworte: nackt, Mann, Autobahn Stichworte: nackt Mann AutobahnDiese News stammt aus dem NewsParadies
|
|
Letzte Änderung von hell
|
|
|
|
|
|
|
« Antwort #1 am: 08.03.2008, 00:58:57 » |
|
hmmm... ich überlege gerade, was dem Herren blüht. Ob man ihm dafür den lappen wegnehmen kann?
|
|
|
|
|
|
« Antwort #2 am: 08.03.2008, 10:36:26 » |
|
Naja das ist doch eigentlich jedem seine Sache, ob er nackt fährt oder nicht?! Lasst ihm doch seinen Spaß *gg*
|
|
|
|
|
|
« Antwort #3 am: 09.03.2008, 01:12:09 » |
|
nee, in Deutschland ist das "Erregung öffentlichen Ärgernisses" Nackt darfste hierzulande nur in Deinen vier Wänden sein oder auf provatgelände, wenn Dich keiner von einer öffentlichen Straße aus sehen kann.
|
|
|
|
|
|
« Antwort #4 am: 09.03.2008, 19:52:16 » |
|
nee, in Deutschland ist das "Erregung öffentlichen Ärgernisses" Nackt darfste hierzulande nur in Deinen vier Wänden sein oder auf provatgelände, wenn Dich keiner von einer öffentlichen Straße aus sehen kann.
Jo das weiß ich, aber das wird wohl mal wieder zu eng gesehen....
|
|
|
|
|
|
« Antwort #5 am: 09.03.2008, 20:45:54 » |
|
inwiefern?
|
|
|
|
|
|
« Antwort #6 am: 09.03.2008, 21:20:00 » |
|
inwiefern?
Wer gerne nackt rumläuft, sollte das in meinen Augen, machen dürfen. Sehe da weniger ein Problem. Solange derjenige sich ordentlich benimmt.
|
|
|
|
|
|
« Antwort #7 am: 09.03.2008, 21:34:15 » |
|
ich hab da auch kein Problem mit. Aber wie Du aus dem katholischen Bayern kommend ja weisst gibts da andere Meinungen und die haben Gesetze gemacht
|
|
|
|
|
|
« Antwort #8 am: 09.03.2008, 22:19:20 » |
|
ich hab da auch kein Problem mit. Aber wie Du aus dem katholischen Bayern kommend ja weisst gibts da andere Meinungen und die haben Gesetze gemacht Jo das stimmt wohl....
|
|
|
|
|
|
« Antwort #9 am: 10.03.2008, 18:58:57 » |
|
außerdem... ehe er auf dem Rastplatz war hat er doch "im" Wagen gesessen... das würde ich als seinen Privatraum bezeichnen, da soll er dann auch nackt drin rumsitzen dürfen... und es ist ja nix schlimmes, seine Innenbeleuchtung anzuhaben
|
|
|
|
|
|
« Antwort #10 am: 10.03.2008, 19:08:28 » |
|
Grundsätzlich darfst Du in Deinem Auto nackt sitzen, wenn Dich dabei niemand beobachten kann. D. h. in zweifel musst Du die Fenster abkleben o. ä..
Das nackt fahren ist einmal aus diesem Grund nicht statthaft und zum Zweiten, weil man in Deutschland ein KfZ nur mit geeignetem Schuhwerk fahren darf. Und das heisst "mit" Schuhen.
Letzets ist ein Grund, den ich nachvollziehen kann.
|
|
|
|
|
|
« Antwort #11 am: 10.03.2008, 20:18:34 » |
|
hm, das hieße aber auch, dass ich in meiner Wohnung nur so lange nackt rumlaufen darf, wie mich keiner beobachtne kann... also, nee. Also, das Fahren ohne Schuhe ist nirgends ausdrücklich verboten. Es taucht vor allem im Bußgeldkatalog nicht auf, das wüßte ich. Dass man mit geeigneten Schuhen fahren "muss", halte ich für ein hartnäckiges Gerücht... wenn man allerdings Berufskraftfahrer ist oder ähnliches, kann ich es mir vorstellen, dass da die Berufsgenossenschaft ein Wörtchen in punkto Sicherheitsvorschriften mitzureden hat.
|
|
|
|
|
|
« Antwort #12 am: 10.03.2008, 21:20:25 » |
|
Ha, herrlich, endlich kann ich mal mein Wissen einbringen Als ich mal wieder Galileo auf Pro7 geschaut habe (vorher Simpsons und es lief halt einfach noch nebenher) kam zu dem Thema was, in dem stetigem Bestreben des Senders irgendein Thema zu finden wo man - wie abstrus auch immer - Frauen oben ohne zeigen kann... Und da wurde eben auch ausgeführt dass Auto angeblich "privat" ist, worin man sich auch nackt aufhalten darf - solange man nicht aussteigt. Durfte man dann auch sehen wie eine (teils) nackte Blondine in ihrem Schlitten rumgekurvt ist und ne Menge Leute doof geglotzt haben. Jedoch räume ich aufgrund der Quelle gerne ein dass das absoluter Mist sein kann
|
|
|
|
|
|
« Antwort #13 am: 10.03.2008, 21:39:47 » |
|
also, die Schuhe stehen nicht direkt drin, aber... Wir verweisen auf den Grundsatz, die Grundregel des $ 1 StVO, wonach die Teilnahme im Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert sowie auf den Abs. 2, wonach jeder Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten hat, da kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Des weiteren verweisen wir auf den $ 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung - betreffend die eingeschränkte Zulassung - wonach derjenige, der sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, am Verkehr nur teilnehmen darf, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. Quelle: http://www.hobby-barfuss.de/best_of/auto_04v.htmDie Nacktheit an sich kann immer "Öffentliches Ärgernis" erregen, auch dann, wenn Du Dich zu Hause nackt vor die von aussen Einsehbare Balkontür stellst. Hast Du hingegen für ausreichend hohe Hecken gesorgt musst Du auch nicht im Haus bleiben. Das ganze Thema ist nebenbei eh was für die Rechtsprofessoren weil es höchst fragwürdig ist, das dafür jemand bestraft wird - Exhibitionisten mal ausgenommen.
|
|
|
|
|
|
« Antwort #14 am: 10.03.2008, 21:41:54 » |
|
hier noch mehr zu den Schuhen: Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Fahrzeugführer unter anderem für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges, für die einwandfreie Sicht beim Fahren sowie seine eigene körperliche Leistungsfähigkeit verantwortlich. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus §§ 31 Abs. 1, 69a Abs. 5 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie §§ 2, 75 Nr. 1Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Der BGH hat bereits 1957 entschieden, dass derjenige Kraftfahrer schuldhaft handelt, der seinen Lkw mit Lehm beschmierten Gummistiefeln fährt, also mit einem Schuhwerk, das für die Führung eines solchen Fahrzeuges ungeeignet war (Urteil vom 08.01.1957, VM 1957, 32). Auch das Amtsgericht Speyer hat entschieden, dass ein durch leichtes Schuhwerk bedingtes Abrutschen von der Kupplung fahrlässig ist (Urteil vom 09.08.1957, DAR 1958, 107).
Wenn also mit ungeeignetem Schuhwerk - wie z. B. verschmutzen Gummistiefeln oder leichten Sandalen - oder gar barfuß ein Fahrzeug geführt und somit die Gefahr hervorgerufen wird, von den Bedienungspedalen abzurutschen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar, da der Fahrzeugführer nicht die vorgeschriebene Sorgfalt beim Führen des Kraftfahrzeuges verwendet. Der Verstoß gegen § 23 StVO wird nach Nr. 108 des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges mit einer Geldbuße von EUR 50,-- sowie 3 Punkten im Verkehrszentralregister geahndet, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Diese Rechtsfolgen sind insbesondere dann gegeben, wenn durch das Abrutschen von den Pedalen ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kommt es hierbei zu Personenschäden, kann dies sogar strafrechtliche Folgen haben. Quelle: http://www.gutefrage.net/frage/darf-man-ohne-schuhe-auto-fahren
|
|
|
|
|
|
« Antwort #15 am: 11.03.2008, 20:01:00 » |
|
Grundsätzlich darfst Du in Deinem Auto nackt sitzen, wenn Dich dabei niemand beobachten kann. D. h. in zweifel musst Du die Fenster abkleben o. ä..
Naja die Windschutzscheibe bekleben ist aber auch verboten
|
|
|
|
|
|
« Antwort #16 am: 11.03.2008, 23:31:12 » |
|
nö, isses nicht. solange Du nicht damit fährst
|
|
|
|
|
|
« Antwort #17 am: 12.03.2008, 20:01:11 » |
|
nö, isses nicht. solange Du nicht damit fährst
War klar das sowas wieder kommt.
|
|
|
|
|
|
« Antwort #18 am: 12.03.2008, 21:20:43 » |
|
naja, so sind Gesetze nunmal *g*
|
|
|
|
|
|
« Antwort #19 am: 12.03.2008, 22:05:48 » |
|
naja, so sind Gesetze nunmal *g*
*hehe*
|
|
|
|
|
|
« Antwort #20 am: 22.03.2008, 20:30:09 » |
|
Das mit dem geeigneten Schuhwerk kann ich bestätigen du verlierst den Versicherungschutz wenn du barfuss fahrend erwischt wirst!
|
|
|
|
|
|
« Antwort #21 am: 22.03.2008, 20:52:22 » |
|
Das mit dem geeigneten Schuhwerk kann ich bestätigen du verlierst den Versicherungschutz wenn du barfuss fahrend erwischt wirst!
Das glaube ich gerne.
|
|
|
|
|
|
« Antwort #22 am: 23.03.2008, 12:56:21 » |
|
ich mneine, das das inzwischen sogar ein Bußgeld gibt.
|
|
|
|
|
|
« Antwort #23 am: 23.03.2008, 22:31:30 » |
|
Es gibt für alles ein Bussgeld was du im Strassenverkehr falsch machst!
|
|
|
|
|
|
« Antwort #24 am: 23.03.2008, 23:26:38 » |
|
kommt drauf an. mitunter ist auch "nur2 der Versicherungsschutz weg
|
|
|
|
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema. |
« vorheriges nächstes »
|
Drucken
|
|
Seiten: [1]
|
|
|
|