Übersicht Home   Forum Forum   Forum Bildergallerien   Chat Chat (0 online)
Hilfe  Hilfe  Suche
 Kalender  Kalender  Benutzerkarte  Karte
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Haben Sie Ihre Aktivierungs E-Mail übersehen?
*
Home > News (Forum) > Regionen > Nackter Mann auf der Autobahn
Seiten: [1] nach unten
News: Nackter Mann auf der Autobahn  (Gelesen 8699 mal) Drucken
 
Jetzt News einliefern
 
Weitere News:
IconLeergut fehlt
IconAntisemitismus auf deutschem Boden: Polizei verprügelt Professor
IconSommer gerettet
IconAuf der Flucht erschossen - Weit kam er nicht.
IconNächtliche Unwetterfront rollt über den Westen Deutschlands
IconLünen: Beatmungsstation wegen erheblicher Pflegemängel geräumt
IconZersetzende Schulpolitik zeigt nachhaltige Wirkung
IconSöder im Kreuzfeuer - Des Teufels Blutgelust
IconSöders Kreuz: Eine bayerische Posse
IconLesben-Kuss: Attacke und Rauswurf aus Einkaufszentrum wegen Ekel
Nackter Mann auf der Autobahn
« am: 08.03.2008, 00:16:55 »
Die Polizei im Rheinland hatte neulich einen ungewöhnlichen Polizeieinsatz einstecken müssen. Ein LKW-Fahrer hatte die Beamten alarmiert, nachdem er einen Mann nackt am Steuer auf der Autobahn 1 in Richtung Köln gesehen habe.

Durch eine Fahndung fanden Polizeibeamte, den 35-jährigen unbekleideten Mann auf einem Rastplatz wieder. Zuvor war er unbekleidet mit seinem Auto, über die Autobahn gefahren und schaltete noch für die anderen Autofahrer die Innenbeleuchtung des Wagens ein. Das berichtete die Polizei.

Quelle: http://de.news.yahoo.com

Stichworte: nackt, Mann, Autobahn
Stichworte: nackt  Mann  Autobahn


Diese News stammt aus dem NewsParadies
Letzte Änderung von hell  top
 IP: [ Gespeichert ]
 eingeliefert von: Canik    facebook  twitter  google+  
hell

*
Kolumnist
Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #1 am: 08.03.2008, 00:58:57 »
hmmm... ich überlege gerade, was dem Herren blüht. Ob man ihm dafür den lappen wegnehmen kann?
 top
 IP: [ Gespeichert ]
Profil anzeigen WWW
Master
« Antwort #2 am: 08.03.2008, 10:36:26 »
Naja das ist doch eigentlich jedem seine Sache, ob er nackt fährt oder nicht?!
Lasst ihm doch seinen Spaß *gg*
 top
 IP: [ Gespeichert ]
hell

*
Kolumnist
Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #3 am: 09.03.2008, 01:12:09 »
nee, in Deutschland ist das "Erregung öffentlichen Ärgernisses" Nackt darfste hierzulande nur in Deinen vier Wänden sein oder auf provatgelände, wenn Dich keiner von einer öffentlichen Straße aus sehen kann.
 top
 IP: [ Gespeichert ]
Profil anzeigen WWW
Master
« Antwort #4 am: 09.03.2008, 19:52:16 »
nee, in Deutschland ist das "Erregung öffentlichen Ärgernisses" Nackt darfste hierzulande nur in Deinen vier Wänden sein oder auf provatgelände, wenn Dich keiner von einer öffentlichen Straße aus sehen kann.

Jo das weiß ich, aber das wird wohl mal wieder zu eng gesehen....
 top
 IP: [ Gespeichert ]
hell

*
Kolumnist
Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #5 am: 09.03.2008, 20:45:54 »
inwiefern?
 top
 IP: [ Gespeichert ]
Profil anzeigen WWW
Master
« Antwort #6 am: 09.03.2008, 21:20:00 »
inwiefern?

Wer gerne nackt rumläuft, sollte das in meinen Augen, machen dürfen. Sehe da weniger
ein Problem. Solange derjenige sich ordentlich benimmt.
 top
 IP: [ Gespeichert ]
hell

*
Kolumnist
Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #7 am: 09.03.2008, 21:34:15 »
ich hab da auch kein Problem mit. Aber wie Du aus dem katholischen Bayern kommend ja weisst gibts da andere Meinungen und die haben Gesetze gemacht Sad
 top
 IP: [ Gespeichert ]
Profil anzeigen WWW
Master
« Antwort #8 am: 09.03.2008, 22:19:20 »
ich hab da auch kein Problem mit. Aber wie Du aus dem katholischen Bayern kommend ja weisst gibts da andere Meinungen und die haben Gesetze gemacht Sad

Jo das stimmt wohl....
 top
 IP: [ Gespeichert ]
Nordlicht
« Antwort #9 am: 10.03.2008, 18:58:57 »
außerdem... ehe er auf dem Rastplatz war hat er doch "im" Wagen gesessen... das würde ich als seinen Privatraum bezeichnen, da soll er dann auch nackt drin rumsitzen dürfen... Augenzwinkern und es ist ja nix schlimmes, seine Innenbeleuchtung anzuhaben Cheesy
 top
 IP: [ Gespeichert ]
hell

*
Kolumnist
Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #10 am: 10.03.2008, 19:08:28 »
Grundsätzlich darfst Du in Deinem Auto nackt sitzen, wenn Dich dabei niemand beobachten kann.
D. h. in zweifel musst Du die Fenster abkleben o. ä..

Das nackt fahren ist einmal aus diesem Grund nicht statthaft und zum Zweiten, weil man in Deutschland ein KfZ nur mit geeignetem Schuhwerk fahren darf. Und das heisst "mit" Schuhen.

Letzets ist ein Grund, den ich nachvollziehen kann.
 top
 IP: [ Gespeichert ]
Profil anzeigen WWW
Nordlicht
« Antwort #11 am: 10.03.2008, 20:18:34 »
hm, das hieße aber auch, dass ich in meiner Wohnung nur so lange nackt rumlaufen darf, wie mich keiner beobachtne kann... also, nee.
Also, das Fahren ohne Schuhe ist nirgends ausdrücklich verboten. Es taucht vor allem im Bußgeldkatalog nicht auf, das wüßte ich. Dass man mit geeigneten Schuhen fahren "muss", halte ich für ein hartnäckiges Gerücht... wenn man allerdings Berufskraftfahrer ist oder ähnliches, kann ich es mir vorstellen, dass da die Berufsgenossenschaft ein Wörtchen in punkto Sicherheitsvorschriften mitzureden hat.
 top
 IP: [ Gespeichert ]
holp
*
Kolumnist
Stammtisch HC

AltgedienterAltgedienter
« Antwort #12 am: 10.03.2008, 21:20:25 »
Ha, herrlich, endlich kann ich mal mein Wissen einbringen Augenzwinkern
Als ich mal wieder Galileo auf Pro7 geschaut habe (vorher Simpsons und es lief halt einfach
noch nebenher) kam zu dem Thema was, in dem stetigem Bestreben des Senders irgendein
Thema zu finden wo man - wie abstrus auch immer - Frauen oben ohne zeigen kann...

Und da wurde eben auch ausgeführt dass Auto angeblich "privat" ist, worin man sich auch
nackt aufhalten darf - solange man nicht aussteigt. Durfte man dann auch sehen wie eine
(teils) nackte Blondine in ihrem Schlitten rumgekurvt ist und ne Menge Leute doof geglotzt haben.

Jedoch räume ich aufgrund der Quelle gerne ein dass das absoluter Mist sein kann Augenzwinkern
 top
 IP: [ Gespeichert ]
Profil anzeigen
hell

*
Kolumnist
Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #13 am: 10.03.2008, 21:39:47 »
also, die Schuhe stehen nicht direkt drin, aber...

Zitat
Wir verweisen auf den Grundsatz, die Grundregel des $ 1 StVO, wonach die Teilnahme im Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert sowie auf den Abs. 2, wonach jeder Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten hat, da kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Des weiteren verweisen wir auf den $ 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung - betreffend die eingeschränkte Zulassung - wonach derjenige, der sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, am Verkehr nur teilnehmen darf, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet.
Quelle: http://www.hobby-barfuss.de/best_of/auto_04v.htm

Die Nacktheit an sich kann immer "Öffentliches Ärgernis" erregen, auch dann, wenn Du Dich zu Hause nackt vor die von aussen Einsehbare Balkontür stellst. Hast Du hingegen für ausreichend hohe Hecken gesorgt musst Du auch nicht im Haus bleiben.

Das ganze Thema ist nebenbei eh was für die Rechtsprofessoren weil es höchst fragwürdig ist, das dafür jemand bestraft wird - Exhibitionisten mal ausgenommen.
 top
 IP: [ Gespeichert ]
Profil anzeigen WWW
hell

*
Kolumnist
Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #14 am: 10.03.2008, 21:41:54 »
hier noch mehr zu den Schuhen:

Zitat
Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Fahrzeugführer unter anderem für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges, für die einwandfreie Sicht beim Fahren sowie seine eigene körperliche Leistungsfähigkeit verantwortlich. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus §§ 31 Abs. 1, 69a Abs. 5 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie §§ 2, 75 Nr. 1Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Der BGH hat bereits 1957 entschieden, dass derjenige Kraftfahrer schuldhaft handelt, der seinen Lkw mit Lehm beschmierten Gummistiefeln fährt, also mit einem Schuhwerk, das für die Führung eines solchen Fahrzeuges ungeeignet war (Urteil vom 08.01.1957, VM 1957, 32). Auch das Amtsgericht Speyer hat entschieden, dass ein durch leichtes Schuhwerk bedingtes Abrutschen von der Kupplung fahrlässig ist (Urteil vom 09.08.1957, DAR 1958, 107).

Wenn also mit ungeeignetem Schuhwerk - wie z. B. verschmutzen Gummistiefeln oder leichten Sandalen - oder gar barfuß ein Fahrzeug geführt und somit die Gefahr hervorgerufen wird, von den Bedienungspedalen abzurutschen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar, da der Fahrzeugführer nicht die vorgeschriebene Sorgfalt beim Führen des Kraftfahrzeuges verwendet. Der Verstoß gegen § 23 StVO wird nach Nr. 108 des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges mit einer Geldbuße von EUR 50,-- sowie 3 Punkten im Verkehrszentralregister geahndet, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Diese Rechtsfolgen sind insbesondere dann gegeben, wenn durch das Abrutschen von den Pedalen ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kommt es hierbei zu Personenschäden, kann dies sogar strafrechtliche Folgen haben.
Quelle: http://www.gutefrage.net/frage/darf-man-ohne-schuhe-auto-fahren
 top
 IP: [ Gespeichert ]
Profil anzeigen WWW
Master
« Antwort #15 am: 11.03.2008, 20:01:00 »
Grundsätzlich darfst Du in Deinem Auto nackt sitzen, wenn Dich dabei niemand beobachten kann.
D. h. in zweifel musst Du die Fenster abkleben o. ä..

Naja die Windschutzscheibe bekleben ist aber auch verboten Augenzwinkern
 top
 IP: [ Gespeichert ]
hell

*
Kolumnist
Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #16 am: 11.03.2008, 23:31:12 »
nö, isses nicht. solange Du nicht damit fährst
 top
 IP: [ Gespeichert ]
Profil anzeigen WWW
Master
« Antwort #17 am: 12.03.2008, 20:01:11 »
nö, isses nicht. solange Du nicht damit fährst


 autsch!

War klar das sowas wieder kommt. Cheesy
 top
 IP: [ Gespeichert ]
hell

*
Kolumnist
Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #18 am: 12.03.2008, 21:20:43 »
naja, so sind Gesetze nunmal *g*
 top
 IP: [ Gespeichert ]
Profil anzeigen WWW
Master
« Antwort #19 am: 12.03.2008, 22:05:48 »
naja, so sind Gesetze nunmal *g*

*hehe*
 top
 IP: [ Gespeichert ]
tillongi
« Antwort #20 am: 22.03.2008, 20:30:09 »
Das mit dem geeigneten Schuhwerk kann ich bestätigen du verlierst den Versicherungschutz wenn du barfuss fahrend erwischt wirst!


 top
 IP: [ Gespeichert ]
Master
« Antwort #21 am: 22.03.2008, 20:52:22 »
Das mit dem geeigneten Schuhwerk kann ich bestätigen du verlierst den Versicherungschutz wenn du barfuss fahrend erwischt wirst!




Das glaube ich gerne.
 top
 IP: [ Gespeichert ]
hell

*
Kolumnist
Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #22 am: 23.03.2008, 12:56:21 »
ich mneine, das das inzwischen sogar ein Bußgeld gibt.
 top
 IP: [ Gespeichert ]
Profil anzeigen WWW
tillongi
« Antwort #23 am: 23.03.2008, 22:31:30 »
Es gibt für alles ein Bussgeld was du im Strassenverkehr falsch machst!
 top
 IP: [ Gespeichert ]
hell

*
Kolumnist
Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #24 am: 23.03.2008, 23:26:38 »
kommt drauf an. mitunter ist auch "nur2 der Versicherungsschutz weg
 top
 IP: [ Gespeichert ]
Profil anzeigen WWW
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
« vorheriges nächstes »
Drucken
Seiten: [1] nach oben  
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:    top

    Newsparadies | Impressum | Datenschutz | Powered by SMF 1.0.7.
© 2001-2005, Lewis Media. Alle Rechte vorbehalten.