Berufseinbrecher T. aus Komm versteht die Welt nichtmehr!!! Nachdem er der Aufforderung eines großen Telekommunikationsunternehmens folge leistete: "Steigen Sie ein..in Ihrem T-Punkt"...mußte er sich nun vor Gericht verantworten. Auf seinen Einwand hin, das es ja wohl nur Recht und Billig wäre,der Aufforderung nachzukommen, erwähnte der vorsitzende Richter A.B.Zocke,daß Recht und Gesetzt 2 verschiedene Füße wären;was den Angeklagten dazu veranlasste;sehr betroffen auf seine Schuhe zu sehen.
Darauf hin brach ein Tumult unter der Zuhörerschaft (die größtenteils aus "abgesanden" der konkurierenden Unternehmen bestand) aus.
Die durch Handy informierten Sicherheitskräfte,sorgten darauf durch Überlastung aller Netze dafür,das im Nullkommanix Ruhe eintrat...
Darauf hin beantragte der Verteitiger,eine Beschlagnahmung des Handys,um sogleich einen Befangenheitsantrag zu stellen,da der Richter oben genannten Anbieter benutzte.  In nur wenigen Minuten wurde die Verhandlung auf den St. Nimmerleinstag verschoben,und der Angeklagte konnte (nach Einzug seiner Schuhe) den Gerichtssaal auf freiem Fuß verlassen,wo sich sofort eine Delegation der "freischaffenden Schuhverkäufer" auf ihn stürzte.”
Deutsche Studentin soll in Schweden 2 Kinder mit Hammer getötet haben
« am: 01.05.2008, 13:23:24 »
Eine Studentin aus Hannover soll am 17. März diesen Jahres 2 Kinder im Alter von 2 und 4 Jahren mit einem Hammer getötet und deren Mutter schwer verletzt haben. Sie lebte zum Zeitpunkt der Tat in Schweden und war mit dem Stiefvater der Kinder befreundet. Nach den Morden reiste sie zurück nach Deutschland, wo sie sich am 20. März der Polizei in Hannover stellte. Dort leugnete sie allerdings etwas mit dem Verbrechen zu tun zu haben und wurde deshalb wieder in die Freiheit entlassen. Einen DNS-Beweis für die Schuld der Studentin gibt es bislang nicht, dennoch wurde sie Ende März in Auslieferungshaft genommen und, trotz Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht, an die schwedischen Behörden ausgehändigt. Laut Grundgesetz dürfen Deutsche von der Bundesrepublik nicht ins Ausland ausgeliefert werden, allerdings ist dies seit 2006 mit einem europäischen Haftbefehl innerhalb Europas möglich. Die schwerverletzte Mutter soll nun die Täterin identifizieren.