Freispruch für Komaprügler - Hassprädigen gegen Erdinc H.!
« am: 31.05.2008, 13:39:45 »
Er wurde von einem Richter freigesprochen, nachdem der Türke einen Familienvater vor seinen kleinen Kindern ins Koma prügelte und der Vater sogar mit dem Tod ringte.
Außerdem ist Erdinc H. ein Wiederholungs-Straftäter und trotzdem ist er auf freien Fuß. Politiker und Bürger sind außer sich - Und auch in Internetforen ließt man Hasskommentare gegen den Täter.
Erdinc H. - Sein Name ist sogar gut bekannt. Mittlerweile gibt es sogar Hassprädigen im Internet gegen den Koma-Schläger. Er schlug einen Familienvater vor den Augen seiner kleinen Kinder am Karneval brutal ins Koma. Nun gibt es auch Hass gegenüber dem Richter, Hans-Werner Riehe. Er urteilte in dem Fall und sprach den 18-jährigen Erdinc H. sogar frei. In Internetforen gibt es wilde Kommentare und Hasseinträge auf den Täter und dem Richter.
Auch in der Politik macht sich Wut breit: Bundestagsabgeordnete Ulla Heinen sagte, das es ein typisches Urteil von Riehe sei. Erdinc H. ist ein großer Straftäter, denn, die Polizei ermittelte gegen ihn bereits 17 mal wegen Beleidigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffengesetz und schweren Raubes. Auch die türkische Politikerin Dr. Lale Akgün der SPD im Bundestag will sich für ein rasches Anheben des Jugendgesetzes einsetzen. Sie ist ebenfalls völlig empört über das Urteil.
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Wie kann SOWAS SEIN?! Mangelde Beweislage? Wo leben wir hier eignetlich Ich kann die diversen Internetforen verstehen!
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Canik
« Antwort #2 am: 31.05.2008, 17:18:07 »
Ja da hast du recht! Ich frage mich auch, was ist das für ein Richter? Die Politik sollte nun endlich mal das Jugendgesetz anheben! Echtschon krass! Und wenn ich das lese, das dieser Erdinc so viele Straftaten bereits begangen hatte und einfach auf freiem Fuß ist, kriege ich das kotzen . sorry !
ja, eben. Ich hoffe nur, dass unsere Jugendrichter noch das sind, was wir von ihren erwarten.
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LuckyStrike
« Antwort #6 am: 01.06.2008, 12:49:22 »
Na wenn er 18 ist kann er schon als Volljährige angeklagt werden, nur wenn seine psychologische Untersuchung ergeben hat das er noch nicht die Reife bestitz kann er bis 21 unters Jugendgesetz fallen aber irgendwie kommt mir des zu häufig vor...