Magnus Gäfgen, Entführer und Mörder Bankierssohnes Jakob von Metzler hatte geklagt.
Geklagt gegen eine Beamtin, die ihn nach seiner Festnahme verhörte und ihm dabei mit Schmerzen gedroht hatte. Mit der Menschenrechtsklage gegen diese Verhörmethoden wollte Gäfgen eine Wiederaufnahme seines Verfahrens erzwingen. Nun hat das der Straßburger gerichtshof getagt, getagt und gegen Gäfgen entschieden.
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