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Beitrag: Landgericht Lübeck, causa Lutz Heilmann vs. Wikimedia e.V. (Gelesen 14275 mal) |
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Landgericht Lübeck, causa Lutz Heilmann vs. Wikimedia e.V.
« am: 18.11.2008, 23:41:55 » |
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An das Landgericht Lübeck
Selbstverständlich enthält wikipedia viele Falschinformationen und auch Verleumdungen. Das liegt ja in der Natur der Sache. Wenn man sich dran stört, kann jedermann und-frau selber wikipedia-Artikel verfassen und/oder ändern. Man kann sich auch an die wikipedia-Admins wenden, das sind im allgemeinen ganz vernünftige und aufgeschlossene, faire Leute, mit denen man reden kann. Juristische Schritte gegen wikipedia sollten die ultima ratio sein, der letzte Schritt, wenn man vorher alles andere versucht hat, und nicht der allererste Schritt wie in der causa Lutz Heilmann. Lutz Heilmann arbeitet doch im Bundestag in Berlin, und wikimedia e.V. hat ein Büro in Berlin, er hätte doch einfach mit der U-Bahn hinfahren können und mit den Leuten dort reden können.
Es gibt nur wenige Staaten auf der ganzen Welt, die das Internet zensieren. Die Volksrepublik China gehört dazu, Saudi-Arabien, der Iran, Syrien und Kuba und natürlich Nordkorea.
Die Argumentation der dortigen Richterinnen und Richter beruft sich auf den Schutz der Bevölkerung vor Pornographie und politischer Hetze und vor Fehlinformationen. Schüttet man nicht das Kind mit dem Bade aus, wenn man das ganze Medium Internet zensiert nur wegen ein paar schlechten Dingen ? Als vor 500 Jahren der Buchdruck erfunden wurde, haben einige Leute Bibeln gedruckt, andere haben allerdings auch politische Hetzschriften und Pornographie gedruckt. Hätte man deshalb alle Druckerpressen verbieten sollen und das Lesen und den Erwerb von Büchern unter Strafe stellen sollen?
Sehr geehrte Richterinnen und Richter vom Landgericht Lübeck, mit ihrer unsäglichen und unüberlegten Aktion vom letzten Wochenende haben Sie das Landgericht Lübeck zum bekanntesten Gericht der Republik gemacht. In Zukunft sollten Sie vielleicht erstmal darüber nachdenken, welche Folgen Ihre Aktionen haben (könnten).
Mit freundlichen Grüßen
Ein besorgter Staatsbürger
Grundgesetz
Art. 5 [Recht der freien Meinungsäußerung]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. In der DDR und unter Adolf Nazi gab es dieses Recht nicht.
Stichworte: Wikipedia, Lübeck, Lutz Heilmann, China, Internet Stichworte: Wikipedia Lübeck Lutz Heilmann China Internet Bildquelle: http://data4.blog.de
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hell
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ja malinki angel
Boss bronze Palme Karma: 1
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« Antwort #1 am: 18.11.2008, 23:52:59 » |
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Leider zeigt dieser Vorfall, wie schlecht die entsprechenden Gesetze in Deutschland sind. Und wie wenig auch Richter bereit sind, ansonsten überall anerkannte "übliche Verfahren" im Internet gelten zu lassen.
Ein Trauerspiel!
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Irre ist menschlich! An mia hätt der Freud sei Freud g'habt! Wer Autovision hat, sollte zum Arzt gehen. Neque porro quisquam est, qui dolorem ipsum, quia dolor sit, amet, consectetur, adipisci velit
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