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Home > News (Forum) > Regionen > Brötchengeber verklagt: 59-Jährige gekündigt wegen drei Brötchen
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News: Brötchengeber verklagt: 59-Jährige gekündigt wegen drei Brötchen  (Gelesen 6763 mal) Drucken
 
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Brötchengeber verklagt: 59-Jährige gekündigt wegen drei Brötchen
« am: 24.07.2009, 07:34:30 »

Drei Brötchen will der Betreiber eines Krankenhauses in Künzelsau im Spint einer Frau gefunden haben.



Diese soll die 59-Jährige, die bereits 20 Jahre in der Küche des Krankenhauses tätig war, per Diebstahl an sich gebracht haben. Die Frau selbst bestreitet die Vorwürfe und gibt an, dass es in dem Haus seit jahren üblich ist, überzählige Brötchen nach einem Schlüssel unter den Mitarbeitern aufzuteilen.

Dennoch sprach der Brötchengeber der fast in Rente befindlichen Frau die Kündigung aus. Diese wehrt sich nun vorm Amtsgericht Heilbronn und verlangt eine Abfindung.


Stichworte: Kündigung, Brötchen, Krankenhaus, Rente, Heilbronn, Gericht
Stichworte: Kündigung  Brötchen  Krankenhaus  Rente  Heilbronn  Gericht


Quelle: http://www.bkz-online.de
Bildquelle: http://www.petras-brotkasten.de

     

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Micha

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InventarInventarInventar
« Antwort #1 am: 24.07.2009, 16:27:48 »
Wie es aussieht, besteht die Klage wegen Diebstahl nichtmehr, aber die Kündigung bleibt trotzdem bestehen.

Der Klinikleitung sollte man eigentlich so lange die Brötchen um die Ohren hauen, bis nur noch Paniermehl (für Bayern: Semmelbrösel) übrigbleiben.

An dieser Stelle, könnte man ja gleich alle Krankenhaus/Altenheim und was da nicht noch so alles an "Brötchenverteilern" zugange ist entlassen.

Aber immerhin gut, das sie nicht beim Klinikeigenen Kaffee trinken erwischt wurde....  das hätte dann noch 20 Jahre Kerker in Dunkel-Einzelhaft nach sich gezogen....

Und ja... das ganze, fand nach einer SPINTKONTROLLE statt....  (Das Wort lasse man sich erstmal in aller Ruhe setzen: "Spintkontrolle")

Ich bekomm das große..  übergeben

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hell

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bronze Palme
« Antwort #2 am: 24.07.2009, 17:17:41 »
ja, ja, die stieß mir auch auf.

Das die Kündigung bestehen bleibt war ja eh klar. Ich würde so einen Arbeitgeber auch nicht mehr wollen. Schon gar nicht kurz vor der Rente.
Aber ich hoffe ja mal, dass der Herr Arbetgeber nun mal so richtig in die Abfindungskiste greifen muß
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Micha

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InventarInventarInventar
« Antwort #3 am: 24.07.2009, 17:25:58 »
Mit etwas "Spitzfindigkeit", könnte man sogar (und das hat auch vor Gericht bestand).. darauf verweisen, das es erst dann Diebstahl ist, wenn es das "Fabrikgebäude"  *pfeiff* verlassen hat.
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hell

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bronze Palme
« Antwort #4 am: 24.07.2009, 17:42:48 »
Du meinst der Arbeitgeber hat der Frau die Brötchen geklaut?
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Micha

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InventarInventarInventar
« Antwort #5 am: 24.07.2009, 17:46:42 »
Ich mein, das da irgendwas bis zum Himmel stinkt ...und das sind nicht die Brötchen..  *kopfschüttel*
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hell

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bronze Palme
« Antwort #6 am: 24.07.2009, 17:50:47 »
das sowieso
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Plastikfisch
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AltgedienterAltgedienter
« Antwort #7 am: 24.07.2009, 19:41:37 »

Na wenn es tatsächlich so ist das es üblich war die "Reste" unter den Mitarbeitern aufzuteilen, dann wird der Arbeitgeber eh schlechte Chancen gehabt haben seine Klage durch zu bekommen. Dann hätte er das nämlich unterbinden müssen.

Zitat
Und ja... das ganze, fand nach einer SPINTKONTROLLE statt....  (Das Wort lasse man sich erstmal in aller Ruhe setzen: "Spintkontrolle")
Wird doch eh mittlerweile in fast jeder Firma gemacht, in der für die Mitarbeiter Spinte aufgestellt wurden. Kontrolle von Arbeitnehmern ist für viele Arbeitgeber mittlerweile normal und aus deren Sicht eines der wichtigsten Dinge.
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hell

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bronze Palme
« Antwort #8 am: 24.07.2009, 19:45:20 »
nunja, verstößt das nicht gegens arbeitsrecht?
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Plastikfisch
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AltgedienterAltgedienter
« Antwort #9 am: 24.07.2009, 20:03:51 »
Wenn es ein Spint ist der für den Privatgebrauch gedacht ist, dann ist ein Arbeitgeber gesetzlich nicht gerade unbedingt auf der besten Seite, wenn er Spintkontrollen durchführt. Es sei denn es gibt einen konkreten Verdacht, ich vermute mal dann muss zuvor der Betriebsrat informiert oder hinzugezogen werden. Die ganz genauen rechtlichen Voraussetzungen kenne ich aber auch nicht.

Und ich sage mal, selbst wenn der Spint auch für betriebliche Zwecke gedacht ist, selbst dann ist es aus meiner Sicht nicht akzeptabel dass ein Arbeitgeber Kontrollen durchführt, denn man muss damit rechnen dass er automatisch auch privat genutzt wird und sich zum Beispiel Medikamente, rekigöse Zeitschriften, private Post oder anderes privates darin befindet, was den Arbeitgeber oder Kollegen nichts angeht.

Kurz: Für mich ist das ein Grund dem Arbeitgeber zu misstrauen, wenn er so etwas macht.
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hell

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bronze Palme
« Antwort #10 am: 24.07.2009, 20:17:00 »
das ist es sowieso

und ein Spint, der nicht privat genutzt wird bekommt ja auch keinen privaten Inhalt,. dafür muß dann ja der Arbeitgeber sorgen, dass ich meinen privatkrams irgendwo hintun kann
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Plastikfisch
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AltgedienterAltgedienter
« Antwort #11 am: 25.07.2009, 03:39:37 »

Also ich habe mir angewöhnt meinen Privatkrams erst mal so weit es geht gar nicht mit in die Firma zu nehmen, wenn ich nicht möchte das jemand es sieht oder in die Hände bekommt.
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hell

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bronze Palme
« Antwort #12 am: 25.07.2009, 11:23:17 »
naja, so 'ne Jacke oder ein Portmonai musste ja mitführen können
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Nordlicht
« Antwort #13 am: 31.07.2009, 15:48:06 »
[offtopic]bitte, leute, es heißt Spind, mit "d" am Ende! die ganzen "t"s hier stechen mir in die Augen... und wo wir schon dabei sind - hell, seit der neuen Rechtschreibung hast du die Wahl: "Portemonnaie" oder "Portmonee". So als kleiner Patch für deine Rechtschreibsoftware...  Augenzwinkern[/offtopic]
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hell

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bronze Palme
« Antwort #14 am: 31.07.2009, 16:59:49 »
OK: Ihr spinnd doch alle
und ich hab kein Geld in meiner Brieftasche

ok, funktioniert alles
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Lion

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InventarInventarInventar
« Antwort #15 am: 02.08.2009, 14:05:40 »
[offtopic]bitte, leute, es heißt Spind, mit "d" am Ende! die ganzen "t"s hier stechen mir in die Augen... und wo wir schon dabei sind - hell, seit der neuen Rechtschreibung hast du die Wahl: "Portemonnaie" oder "Portmonee". So als kleiner Patch für deine Rechtschreibsoftware...  Augenzwinkern[/offtopic]

Wenn du alle Rächtschräipveler hier im Forum korrigieren willst, solltest du dir für die nächsten Jahre nichts anderes vornehmen.  *pfeiff*
Man weiß ja meistens trotzdem was gemeint ist.  Augenzwinkern
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hell

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bronze Palme
« Antwort #16 am: 02.08.2009, 14:27:44 »
na, nur gut, dass wir Mods haben, die sich solchen aufgaben verschrieben haben *g*
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Wundertüte

****

« Antwort #17 am: 02.08.2009, 19:12:44 »
 *kopfschüttel*  SOO!! hat das keiner gewollt.  übergeben

Aber schön, das es hier um Brötchen und Entlassung geht.   *pfeiff*
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hell

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bronze Palme
« Antwort #18 am: 03.08.2009, 20:39:36 »
naja, hey, gehört schon dazu
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Lion

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Kolumnist
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InventarInventarInventar
« Antwort #19 am: 04.08.2009, 13:55:30 »
Hab auch schon gehört, dass jemand gekündigt wurde, weil er sein Handy im Büro aufgeladen hat oder ein Busfahrer, weil er eine Rolle Toilettenpapier aus der Angestelltentoilette mitgenommen hat. Dagegen sind die 3 Brötchen ja noch ein Schwerverbrechen.  krank

Einen Kündigungsgrund findet man immer.
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hell

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Kolumnist
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bronze Palme
« Antwort #20 am: 04.08.2009, 18:33:27 »
naja, aber zumeist muss man mal Unternehmer dann doch zahlen, also Abfindung, Extraabfindung, Schandensersatz und Gerichtskosten
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