Inzwischen ist das Verfahren vor dem Oberlandesgericht angelangt. Ganze 15.000 Euro soll Tokio-Hotel-Singer Bill Kaulitz
von der "Leibziger Volkszeitung" fordern.
Diese hatte mit einem Foto des Teenie-Sängers für ein Projekt einer ortsansässigen Muskschule geworben bei dem eine ganze Band speziell gefördert werden sollte. "Nonstop zum Superstar", so nennt sich die Kampagne.
Kaulitz, bis auf sein Bild unbeteiligt, sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt und fordert 15.000 Euro von der Zeitung. Einen Prozeß vorm Landgericht in Leipzig hat er bereits verloren. Die Klage wurde abgewiesen. Nun geht der Teenie-Schwarm in Berufung vorm Oberlandesgericht.
Stichworte: Bill Kaulitz, Tokio Hotell, Klage, gericht, Nonstop zum Superstar, Leibziger Volkszeitung Stichworte: Bill Kaulitz Tokio Hotell Klage gericht Nonstop zum Superstar Leibziger Volkszeitung