Berufseinbrecher T. aus Komm versteht die Welt nichtmehr!!! Nachdem er der Aufforderung eines großen Telekommunikationsunternehmens folge leistete: "Steigen Sie ein..in Ihrem T-Punkt"...mußte er sich nun vor Gericht verantworten. Auf seinen Einwand hin, das es ja wohl nur Recht und Billig wäre,der Aufforderung nachzukommen, erwähnte der vorsitzende Richter A.B.Zocke,daß Recht und Gesetzt 2 verschiedene Füße wären;was den Angeklagten dazu veranlasste;sehr betroffen auf seine Schuhe zu sehen.
Darauf hin brach ein Tumult unter der Zuhörerschaft (die größtenteils aus "abgesanden" der konkurierenden Unternehmen bestand) aus.
Die durch Handy informierten Sicherheitskräfte,sorgten darauf durch Überlastung aller Netze dafür,das im Nullkommanix Ruhe eintrat...
Darauf hin beantragte der Verteitiger,eine Beschlagnahmung des Handys,um sogleich einen Befangenheitsantrag zu stellen,da der Richter oben genannten Anbieter benutzte.  In nur wenigen Minuten wurde die Verhandlung auf den St. Nimmerleinstag verschoben,und der Angeklagte konnte (nach Einzug seiner Schuhe) den Gerichtssaal auf freiem Fuß verlassen,wo sich sofort eine Delegation der "freischaffenden Schuhverkäufer" auf ihn stürzte.”
Zwei Menschenleben hat ein Flugzeugunglück im Hamburger Hafen gefordert.
Beim Eintreffen der Feuerwehr glauben die Helfer, es sei noch nicht alles zu spät und bringen zwei Passagiere der kopfüber im Hambuger Hafen treibenden Cessna ins nächste Krankenhaus. Doch dort verstirbt das 52 und 57 Jahre alte Ehepaar wenig später.
Die beiden waren auf einem Rundflug gewesen und hatten sich aus der über Kopf liegenden Maschine nicht selbst befreien können. Erst Tauchern war es nach angaben der Feuerwehr gelunge, die beiden zu bergen und zu reanimieren. Nach Polizeiangaben lebten beide zu diesem zeitpunkt noch und verstarben erst später im Krankenhaus.
Zur Unfallursache konnten hingegen die Beamten wenig Auskunft geben. Noch ist nicht klar, ob das Flugzeug gekentert oder abgestürzt war oder ob es sich bei Start oder Landung befand.