„Im November 2000 kaufte Mr. Grazinski ein brandneues Motor Home der Marke Winnebago von 10 m Länge. Als er nach erfolgtem Kauf des Vehikels auf der Heimfahrt war, beschleunigte er auf der Autobahn auf 110 km/h und verließ den Fahrersitz, um sich hinten in der Kabine einen Kaffee zuzubereiten. Natürlich geriet das Motor Home über den Straßenrand hinaus und drehte sich mehrere Male um sich selbst. Mr Grazinski verklagte Winnebago, da die Firma in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges nicht ausdrücklich darauf verwiesen hatte, man dürfe während der Fahrt das Steuer nicht verlassen, um sich einen Kaffee zuzubereiten. Er erhielt 175 Mio. Dollar zugesprochen zuzüglich eines neuen Motor Home (Winnebago brachte daraufhin eine solche Ergänzung in ihre Betriebsanleitung ein, für den Fall, dass weitere Idioten ihre Fahrzeuge erwerben sollten...)..!”
Tausende Liter Uranlösung aus Atomanlage in Frankreich ausgetreten
« am: 08.07.2008, 22:07:56 »
Große Mengen einer radioaktiven Uranlösung sind am Dienstag aus der Atomanlage Tricastin bei Avignon ausgetreten und über das Regenwasser in die umliegenden Flüsse gelangt.
Angaben zufolge sei in der Atomanlage ein Kessel zur Behandlung von Uranlösungen übergelaufen. Eigentlich sollte ein Rückhaltebecken ein Austreten verhindern, dieses sei allerdings wegen Arbeiten undicht gewesen. So konnten rund 30 Kubikmeter der gefährlichen Lösung austreten, die 12 Gramm Uran/Liter enthält. Ein Teil davon gelangte über das Regenwasser in die nahegelegenen Flüsse. Laut der französischen Atomaufsichtsbehörde ASN wird die Gefahr für die Bevölkerung als gering eingestuft. Die Umweltschutzbewegung Sortir du Nucléaire sieht das allerdings anders und hält es für unmöglich, dass es keine Gesundheitsgefährdung gebe, da es sich nach den Zahlen der ASN, um 360 kg Uran handele. Wer das verstrahlte Wasser trinke, habe die Partikel im Körper, selbst bei einer geringen Menge entstehe erhebliche Krebsgefahr. Die Behörden haben nun in drei Gemeinden den Verzehr von Fisch und die Entnahme von Wasser, sowie das Baden darin verboten.
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